Kooperationsanwalt Andreas Hörmann im „Der Grazer“ zum Thema Rückforderung von Onlineglücksspiel-Verlusten
AdvoFin Kooperationsanwalt Mag. Andreas Hörmann kommt in der aktuellen Ausgabe des Magazins „Der Grazer“ zum Thema der Rückforderung von Onlineglücksspiel-Verlusten zu Wort und erläutert, wie Geschädigte Ihre Verluste bei illegalen Anbietern im Internet zurückholen können.
Die Verluste können auf dem Zivilrechtsweg an österreichischen Gerichten zurückgefordert werden! Das bedeutet, dass der Glücksspielanbieter auf Rückzahlung der Verluste geklagt wird. Da solche Klagen mit enormen Kosten verbunden sind (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, mögliche Vollstreckung…), ist die Zuziehung eines Prozessfinanzierers wie AdvoFin für die meisten Mandanten eine gute Entscheidung. Als Prozessfinanzierer Ihres Verfahrens finanziert AdvoFin alle anfallenden Kosten (auch für den Fall, das ein Verfahren widererwartend verloren geht) und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung an der durchgesetzten Rückforderung.
Dabei kann AdvoFin auf die Erfahrung aus über 1.500 finanzierten Verfahren im Bereich der Rückforderung von Online Casinos Verlusten in Österreich und Deutschland zurückgreifen und ist als Platzhirsch unter den Prozessfinanzierern mit einer 21-jährigen Geschichte ein verlässlicher Partner an der Seite der Mandanten.
Andreas Hörmann ist seit über 5 Jahren vertrauensvoll für die Kunden der AdvoFin tätig und ist ein in Graz ansässiger Rechtsanwalt (https://rechtsanwalt.law/).
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